Rechtliche Lage

Bezüglich dem Verkauf zu Cannabis stützt sich Happy Green auf die geltenden Gesetze vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG). Laut des BAG unter der Rubrik "Gesund leben" - Menü "Cannabis" - Absatz "Rechtliche Situation" wird beschrieben, dass der Verkauf und Erwerb von Cannabisprodukten (in unserem Fall Blüten und Öl), welche einen Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von unter 1% aufweisen, legal und somit erlaubt ist. Der Cannabidiol (CBD)-Gehalt spielt hierbei keine Rolle, da dies nicht für die berauschende Wirkung verantwortlich ist und wird somit nicht vom Betäubungsmittelgesetz der Schweiz erfasst. 

Jede unserer CBD-Blüten und -Öle enthalten, laut den aufgelisteten Laborberichten aus den entsprechenden Instituten, stets einen geringeren THC-Wert als 1%. Daher ist der Verkauf von unseren CBD-Produkten somit erlaubt und mit keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. 

Happy Green sieht sich selbst dazu verpflichtet sich stets an den Artikeln des Betäubungsmittelgesetzes zu halten bzw. sich an neue / geänderte Artikel strikte Änderungen vorzunehmen.