RECHTLICHE LAGE
Rechtliche Lage
Bezüglich dem Verkauf zu Cannabis stützt sich Happy Green auf die geltenden Gesetze vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG). Laut des BAG unter der Rubrik "Gesund leben" - Menü "Cannabis" - Absatz "Rechtliche Situation" wird beschrieben, dass der Verkauf und Erwerb von Cannabisprodukten (in unserem Fall Blüten und Öl), welche einen Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von unter 1% aufweisen, legal und somit erlaubt ist. Der Cannabidiol (CBD)-Gehalt spielt hierbei keine Rolle, da dies nicht für die berauschende Wirkung verantwortlich ist und wird somit nicht vom Betäubungsmittelgesetz der Schweiz erfasst.
Jede unserer CBD-Blüten und -Öle enthalten, laut den aufgelisteten Laborberichten aus den entsprechenden Instituten, stets einen geringeren THC-Wert als 1%. Daher ist der Verkauf von unseren CBD-Produkten somit erlaubt und mit keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen verbunden.
Happy Green sieht sich selbst dazu verpflichtet sich stets an den Artikeln des Betäubungsmittelgesetzes zu halten bzw. sich an neue / geänderte Artikel strikte Änderungen vorzunehmen.